Ab 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Damit bei diesen Frauen programmteilnehmende Ärzte die Leistungen abrechnen können, wird der EBM angepasst.
Durch die Anpassung können alle Ärztinnen und Ärzte, die am Mammografie-Screening-Programm teilnehmen, auch bei Frauen zwischen 70 und 75 die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 EBM abrechnen. Hierzu gehören unter anderem das Aufklärungsgespräch, die Abklärungsdiagnostik sowie die Röntgenuntersuchung.
Die KBV empfiehlt Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen, Frauen darauf hinzuweisen, dass künftig eine Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm bis zum Alter von 75 Jahren möglich ist. Sie begrüßt die Anhebung der Altersgrenze, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hatte.
Angepasst hat der G-BA auch die Entscheidungshilfe und das Einladungsschreiben. Auch dort werden alle aktuell anspruchsberechtigten Frauen über die verlängerte Teilnahmemöglichkeit informiert.
Der G-BA hat außerdem die Vorgaben an die Screening-Einheiten flexibilisiert. So dürfen künftig bis zu drei (statt zwei) für das Programm verantwortliche Ärztinnen oder Ärzte den Versorgungsauftrag übernehmen.
Quelle: KBV