In den vergangenen zehn Jahren haben über das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ rund 53.000 Beratungsgespräche stattgefunden. Im gleichen Zeitraum haben 1.200 Frauen Gebrauch von der vertraulichen Geburt gemacht.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) an die kommunalen Spitzenverbände hervor. Die Hilfsangebote für Schwangere seien „besser bekannt gemacht“ worden, schreibt Ministerialrätin Julia Krieger, Leiterin des Referats Schwangerschaftskonfliktgesetz, Sexualaufklärung, Frauen mit Beeinträchtigung, darin.
Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt – das vor zehn Jahren in Kraft getreten ist – habe einen niedrigschwelligeren Weg in das Beratungs- und Unterstützungssystem geebnet. Schwangere, die anonym bleiben wollten, erhielten so die Möglichkeit, ihr Kind vertraulich und rechtlich wie medizinisch sicher unter einem Pseudonym auf die Welt zu bringen.
Das Bundesfamilienministerium hat aktuell neues Informationsmaterial für Gesundheitsberufe – unter anderem Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser und Geburtshilfeeinrichtungen, Rettungsdienst und mehr – zusammengestellt. Für Schwangere gibt es mittlerweile eine Reihe von Anlaufstellen für die Beratung. So ist etwa das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ rund um die Uhr zu erreichen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hält eine Liste mit Kontakten für Schwangerschaftsabbrüche bereit.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt