Deutschlands Chirurginnen haben mit dem Konsensuspapier zum Thema „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ einen Meilenstein erreicht. Es bietet umfassende Informationen und Empfehlungen, um schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmediziner, Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen, was letztlich zu einer sichereren Arbeitsumgebung und besseren Karriereperspektiven führt.

Denn immer noch wird durch Unsicherheit und Unwissenheit nach dem Motto „Sicher ist sicher“ in vielen Kliniken im Falle einer Schwangerschaft ein pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Und das, obwohl die operative Tätigkeit von Schwangeren nach der Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes seit 2018 mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich erlaubt ist. „Bisher gibt es kein vergleichbares Dokument, weder für andere Berufe noch für andere medizinische Fachrichtungen. Die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden wird damit immer mehr an Sicherheit und vor allem Normalität gewinnen“, sagt Professor Dr. Markus Scheibel, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Die 50-seitige Broschüre beinhaltet sogenannte Positivlisten, die Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwangere unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen unbedenklich zum Skalpell greifen dürfen. Zuvor werden nicht nur grundlegende Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz erläutert, sondern auch spezifische Empfehlungen zu klassischen Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase gegeben.

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