Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt werden Frauen unterstützt, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten. Weil betroffene Frauen auch bei Abrechnungsfragen nicht dazu gedrängt werden sollen, ihre Identität preisgeben zu müssen, wurde eigens eine Hilfetelefon-Karte für die Anmeldung entwickelt.

Sofern eine vertrauliche Geburt gemäß den gesetzlichen Vorgaben stattgefunden hat, kann der Träger der Einrichtung, in der die Geburtshilfe stattgefunden hat, sowie andere beteiligte Leistungserbringer diese Kosten unmittelbar gegenüber dem Bund geltend machen. Die Kostenübernahme erfolgt entsprechend der Vergütung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 34 SchKG). Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe des Pseudonyms der Frau formlos beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

 

Einige Beratungsstellen geben betroffenen Frauen einen Brief mit, den sie bei der Anmeldung für eine medizinische Versorgung vorlegen können, ohne dass sie Ihre Krankenkassenkarte zusätzlich vorzeigen müssen. Zudem wurde eine Karte im Scheckkartenformat entwickelt, auf deren Rückseite von der Frau ein Pseudonym eingetragen werden kann. Diese Karte können Frauen, die vertraulich gebären möchten, bei der Anmeldung in der Klinik oder bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt sowie auch im Kontakt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst anstelle einer Krankenkassenkarte überreichen. Die gedruckte Karte wurde vom Bundesverband donum vitae entwickelt und kann in der Geschäftsstelle von donum vitae (www.donumvitae.org) angefordert werden.

 

Quellen: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), donumvitae.org