Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen können sich Interessierte künftig auch telefonisch beraten lassen: Darauf hat die Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung sexueller Gesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hingewiesen.

 

Die telefonische Beratung ergänzt das Onlineberatungsangebot der BZgA zu dem Thema und startete zum IDAHOBIT*, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 27. Mai. Der jährliche Aktionstag macht auf Vorurteile und Diskriminierungen aufmerksam, die Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität erfahren. Sogenannte Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken und gefährden damit die psychische Gesundheit. In Deutschland sind sie seit dem Jahr 2020 für Jugendliche gesetzlich verboten. Die Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und über die Gefahren von Konversionsbehandlungen gehört zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN. Die Initiative informiert, berät und fördert Selbstbestimmung und Akzeptanz.

 

Woran erkenne ich eine Konversionsbehandlung? Wie kann ich mich schützen? Und wie ist die rechtliche Situation? Bei Fragen und Anliegen rund um die Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt steht das Beratungsteam der BZgA Gefährdeten und Betroffenen von Konversionsbehandlungen vertraulich zur Seite. Auch Angehörige, Menschen des persönlichen Umfeldes, Lehrende und Erziehende sowie weitere Fachkräfte können sich beraten lassen.

 

Das BZgA-Beratungsteam ist telefonisch unter der Telefonnummer 0221 8992 876 erreichbar. Online berät LIEBESLEBEN seit Jahresbeginn zu Fragen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und zum Schutz vor Konversionsbehandlungen unter www.liebesleben.de/fuer-alle/online-beratung/. Das Beratungsangebot ist kostenlos und anonym und soll künftig auch mehrsprachig erfolgen.