Zur ärztlichen Beratung von Schwangeren über einen nicht invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 steht die Versicherteninformation bereit. Hierfür ist jetzt die Vergütung mit Wirkung ab 1. Juli vereinbart worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.

Nunmehr hat der Bewertungsausschuss die Vergütung der ärztlichen Beratung über den Test und der Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht invasivem Pränataltest (NIPT) beschlossen. Sie wird ab dem 1. Juli gezahlt. Dazu wurden drei Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Abschnitt 1.7.4 (Mutterschaftsvorsorge) des EBM aufgenommen. Mit der GOP 01789 (84 Punkte/9,46 Euro) wird die Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor Durchführung des NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 vergütet. Die GOP kann je vollendete 5 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Die Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven Tests hinsichtlich eines Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 kann mit der GOP 01790 (166 Punkte/18,70 Euro) je vollendete 10 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden. Die GOP 01789 und 01790 sind von Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe, welche die Qualifikation „fachgebundene genetische Beratung“ haben, berechnungsfähig sowie von Fachärzten für Humangenetik oder auf dem Fachgebiet entsprechend qualifizierten Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik. Die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21 wird über die GOP 01870 (1642 Punkte/184,99 Euro) abgerechnet. Die Abrechnung ist einmal je Schwangerschaft möglich. Es ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, welches die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01870 ist nur von Fachärzten für Humangenetik oder Fachärzten für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig.

Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihn künftig, wenn „eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“, heißt es in der Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien – Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomie 13,18 und 21“.

Die Versicherteninformation können die Kassenärztlichen Vereinigungen beim G-BA für ihre Mitglieder bestellen. Die Bereitstellung der ausführlichen Versicherteninformation ist Bestandteil der ärztlichen Beratung zur Blutuntersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT und soll der Schwangeren im Rahmen der Beratung ausgehändigt werden.