Gynäkologinnen und Gynäkologen, die bis zum 65. Lebens-jahr arbeiten können, haben zumindest auf den ersten Blick allen Grund, zufrieden zu sein: Ihre Altersversorgung kann als günstig und solide bezeichnet werden. Problematischer sieht es hingegen aus, wenn die Leistungsfähigkeit vorzeitig durch Krankheit eingeschränkt wird: Die Satzungen der Ärztlichen Versorgungswerke sind in dieser Hinsicht teils restriktiv formuliert, so dass es schwer sein kann, eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.