Die Vorgabe, 40 % weniger Hormonpräparate zu verordnen, steht im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen
Seite 180 – 181
„Der Umsatzanteil der Hormonpräparate [soll] um mindestens 40 % im Vergleich zum Vorjahr zurückgehen“ – so war es in einer Arzneimittelvereinbarung zwischen der KV Nordrhein und GKV-Vertretern zu lesen, abgedruckt im Rheinischen Ärzteblatt 7/2004. Damit sei auf eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung hinzuwirken. Dass sich die Vereinbarung an medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, kann der über HRT Informierte nur schwer glauben. Hier war offenbar eine Arbeitsgruppe ohne profunde HRT-Kompetenz am Werk.