Seit dem 1.1.2003 fakultativ und seit dem 1.1.2004 obligat werden Krankenhausleistungen im stationären Bereich in Deutschland nach dem DRG-System abgerechnet. Ursprünglich aus dem australischen System (AR-DRG) abgeleitet, ist mittler-weile ein Fallpauschalensystem für Deutschland (G-DRG) ent-standen, das sich bereits deutlich vom australischen Ausgangs-system differenziert hat. Da das System als dynamisches, wachsendes, „lernendes“ Konstrukt gedacht ist, gibt es in jedem Jahr mehr oder weniger gravierende Änderungen. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden vorgestellt.