An jedem Arbeitsplatz können spezielle Gefährdungen auftreten, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber zu ermitteln, zu beurteilen und zu minimieren sind. Für eine schwangere Berufstätige können bekannte Gefährdungen zu einem höheren Risiko führen oder bislang als ungefährlich beurteilte Tätigkeiten zu neuen Gefährdungen werden. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft eine neue individuelle Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere durchzuführen. Dies ist oft weder dem Arbeitgeber noch der Schwangeren bekannt. In Kenntnis einiger wichtiger Schritte kann Informationsarbeit geleistet und zu einer Gefährdungsminimierung gerade in der Frühschwangerschaft beigetragen werden. Gleichzeitig können nicht notwendige Beschäftigungsverbote vermieden werden. Ziel sollte sein, der Schwangeren eine sichere und ihrer Qualifikation entsprechende berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.