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FRAUENARZT 7/15

Dokumente

Editorial

Leserbriefe

Diagnostik + Therapie

pdf St.-Gallen-Konsensuskonferenz 2015: Meinungsbild deutscher Experten

Stellungnahme zum St.-Gallen-Votum (Wien 2015), 14th St. Gallen International Breast Cancer Conference 2015: Primary Therapy of Early Breast Cancer – Evidence, Controversies, Consensus
Seite 568 – 577

Inhaltliche Schwerpunkte der 14. St.-Gallen-Konsensuskonferenz zur Diagnostik und Therapie des primären Mammakarzinoms waren erneut operative Fragestellungen der Brust und der Axilla, radioonkologische und systemische Therapieoptionen unter Berücksichtigung der Tumorbiologie sowie der klinische Einsatz von Multigen-Assays. Die Konsensuskonferenz fand in diesem Jahr erstmals in Wien statt. Die Abstimmungsergebnisse des internationalen Panels aus 19 Ländern werden im Folgenden vor dem Hintergrund der aktualisierten Therapieempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO-Mamma 2015) für den Therapiealltag in Deutschland konkretisiert. Eine deutsche Arbeitsgruppe aus 14 Brustkrebsexperten, von denen drei Mitglieder des internationalen St.-Gallen-Panels sind, hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Steering-Kommittees die Abstimmungsergebnisse der St.-Gallen-Konsensuskonferenz 2015 für den Klinikalltag zeitnah kommentiert.

Fortbildung + Kongress

pdf Platinhaltige Substanzen beim tripelnegativen Mammakarzinom

Stellenwert in der (neo-)adjuvanten und metastasierten Situation
Seite 580 – 588

Strategien zur Verbesserung der Prognose von Patientinnen mit tripelnegativem Mammakarzinom beinhalten sowohl die Optimierung der verwendeten Chemotherapie (z. B. durch platinhaltige Regime) als auch die Entwicklung neuer zielgerichteter Substanzen (wie z. B. PARP-Inhibitoren oder Immunmodulatoren). Insbesondere für den Einsatz von Platinsalzen liegt eine solide und zunehmende Datenbasis vor, die auf Daten aus der neoadjuvanten und metastasierten Situation basiert. Vor dem Hintergrund der zusätzlichen Toxizität besteht eine dringende Notwendigkeit, Biomarker zu entwickeln und zu validieren, die einen risikostratifizierten und durch prädiktive Faktoren gesteuerten Einsatz von platinhaltigen Substanzen ermöglichen.

pdf Pathophysiologische Effekte bei Mamma-Biopsien

Seite 589 – 593

Stanzbiopsien werden bei Verdacht auf Mammakarzinom zur Diagnosefindung zu fast 100 % durchgeführt. Für das Jahr 2008 gab das RKI folgende Zahlen an: 71.660 Mammakarzinome und 6.500 Carcinomata in situ wurden biopsiert. Dazu kamen, je nach Literaturangaben, in 3–12,5 % Biopsien aufgrund falsch positiver Befunde. Das DKFZ ermittelte, dass auf jedes per Biopsie diagnostizierte Karzinom eine Biopsie wegen eines falsch positiven MSP-Befundes kam. Das Zentrum für Krebsregisterdaten (www.krebsdaten.de, Stand 05/2012) nennt 123,1 Brustkrebs-Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner, somit 100.942 Neuerkrankungen pro Jahr. Ein so häufig durchgeführter Eingriff wie die Biopsie sollte für die Betroffenen kein Gefährdungspotenzial beinhalten. Deshalb müssen Erkenntnisse zu den pathophysiologischen Effekten einer Gewebeläsion durch Biopsie in die Risikoabwägung einbezogen werden.

pdf Adjuvante Bisphosphonat-Therapie zur Metastasenvermeidung beim Mamma-Ca

Seite 594 – 601

Aufgrund ihrer osteoprotektiven Wirkweise sind Bisphosphonate für die Osteoonkologie hochinteressant; inzwischen wurden zahlreiche klinische Studien zur Metastasenprävention bei Mammakarzinompatientinnen durchgeführt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Studiensituation mit ihren Ergebnissen und offenen Fragen.

pdf Sie fragen – Experten antworten

Seite 602 – 603

Unsere Serie „Hormonsprechstunde“ beantwortet Fragen aus dem Bereich der Endokrinologie, die sich in der täglichen gynäkologischen Praxis stellen. Einerseits gibt es mehr und mehr valide Daten aus Studien, die uns eine Leitschnur in der Behandlung unserer Patientinnen geben. Andererseits wissen wir sehr wohl, dass ein individuelles Konzept notwendig ist, um gerade in schwierigen Fällen die für die Patientin optimale Entscheidung zu finden. Die Fälle kommen aus der Praxis und werden von ausgewählten Experten praxisnah mit konkreten Lösungsvorschlägen beantwortet. Die Antwort soll darüber hinaus helfen, in ähnlich gelagerten Fällen gute Lösungen zu finden.

pdf Ihre Impffrage – unsere Antwort

Seite 604 – 605

In der Praxis des Impfarztes hat sich gezeigt, dass oft kleine Fragestellungen und Unsicherheiten im Umgang mit Impfungen zu unnötigen Verzögerungen im Praxisablauf führen. Häufig sind es Fragen, an die man vorher gar nicht gedacht hat, die einem unvorbereitet im vollen Praxisbetrieb begegnen, wo keine Möglichkeit zur schnellen Beantwortung besteht oder Zeit zum eigenen Quellenstudium verfügbar ist. In solchen Fällen ist Rat durch fachkundige Kollegen hilfreich. Die AG Impfen des BVF bietet Kollegen deshalb eine Beratung zu Impffragen über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder die Website www.gyn-netz.de an. Fragen von allgemeinem Interesse werden in regelmäßiger Folge im FRAUENARZT authentisch und anonymisiert veröffentlicht. Die AG Impfen möchte so dazu beitragen, dass sich immer mehr gynäkologische Praxen zu Impfkompetenzzentren entwickeln.

pdf Update der S3-Leitlinie Allergieprävention weicht von Stillempfehlung der Nationalen Stillkommission ab

Stellungnahme der Nationalen Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 30. April 2015
Seite 606 – 607

Die Leitlinie zur Allergieprävention wurde von der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und herausgegeben. Sie ist auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht und unter http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-016.html abrufbar. Leitlinien werden je nach Stand der Wissenschaft überarbeitet und aktualisiert. Die letzte Aktualisierung der Leitlinie zur Allergieprävention erfolgte im Jahr 2014. Dabei wurden unter anderem die Empfehlungen zum Stillen und zur Einführung von Beikost geändert. Die Nationale Stillkommission (NSK) am BfR hat die Änderungen geprüft und kommt zum Schluss, dass es gegenwärtig keine wissenschaftliche Basis gibt, die bestehenden Empfehlungen zum Stillen und zur Einführung von Beikost zu ändern.

pdf Baby-led Weaning – die neue Form der Beikost?

Seite 608 – 609

Baby-led Weaning heißt ein neuer Trend in der Beikost. Der Säugling wird nicht wie bisher mit Brei gefüttert, sondern isst bevorzugt stückige Lebensmittel, die er sich selbst vom Familientisch nimmt. Das soll Vorteile für die Entwicklung eines gesunden Essverhaltens haben. Die Verunsicherung ist groß. Kann das Baby mit dieser Beikostform besser versorgt werden? Hat die B(r)eikost ausgedient?

Die DGGG informiert

pdf Erstes „Symposium der jungen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands“

Seite 623 – 627

Im deutschen Gesundheitssystem finden tiefgreifende Veränderungen statt. Nicht immer führen diese Veränderungen zu positiven Effekten. Beim ersten Symposium des Bündnis JUNGE ÄRZTE in Berlin wurden zentrale Themen diskutiert, die die junge Medizinergeneration bewegen.

Praxis + Ökonomie

pdf Die Personalkosten Ihrer Praxis – richtig analysiert

Teil 2: Optimierung der Personalkosten
Seite 631 – 633

Erfahrungsgemäß bilden die Personalkosten mit den Raummieten den größten Kostenblock in jeder Arztpraxis. Umso wichtiger ist es, diese Kosten zu überprüfen und zu überlegen, ob sie angemessen sind. Eine Analyse der Kostenstruktur in gynäkologischen Praxen, insbesondere der Personalkostenquote, stand im Zentrum des ersten Teils dieses Beitrags, erschienen in FRAUENARZT 6/2015. Teil 2 zeigt im Folgenden Wege auf, Missstände in der Personalkostenstruktur zu beheben.

pdf Immobilienkredite: Wann ist ein Widerruf möglich?

Seite 634 – 635

Immobilien über Kredite zu finanzieren ist gängige Praxis. Wegen der langen Zinsbindung von oft zehn Jahren sind auch heute noch hohe Zinsen zu zahlen. Wer von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren möchte, sollte seinen Darlehensvertrag genauer prüfen lassen, denn es kann gut sein, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dann lässt sich unter Umständen sehr viel Geld sparen.