Die Empfehlungen aus dem Jahr 2012 (FRAUENARZT 53, S. 916–919) werden hiermit in einigen Punkten präzisiert und aktualisiert. Wie bisher sollen sie die S3-Leitlinien (1) speziell für die Anwendung der Hormonsubstitution (Hormone Replacement Therapy, HRT) in der gynäkologischen Praxis ergänzen. Im Vergleich zu den früheren Empfehlungen werden weitere Auswertungen aus der WHI-Studie ergänzt, wie etwa die anhaltend signifikante Senkung des Brustkrebsrisikos unter Estrogentherapie auch nach Beendigung der WHI sowie die deutlichen Hinweise auf kardiovaskulär präventive Effekte bei Beginn einer HRT vor dem 60. Lebensjahr. Aufgrund der geringen Fallzahl der jüngeren Altersgruppe in der WHI erscheint es trotz niedrigeren Evidenzniveaus für die Praxis auch wichtig, Daten aus einschlägigen Fall-Kontroll- und großen Kohortenstudien zu berücksichtigen, die mehr den Praxisbedingungen entsprechen. Ergebnisse aus solchen groß angelegten Studien können im Einzelfall einen Zusatznutzen bedeuten, wie eine signifikante Reduktion der Häufigkeit des Kolonkarzinoms nicht nur (wie in der WHI-Studie) unter kombinierter HRT, sondern auch für die Estrogenmonotherapie oder Reduktion des Insultrisikos unter transdermaler HRT. Wie bei der hormonalen Kontrazeption, bei der die Vorteile nur durch Beobachtungsstudien aufgezeigt wurden, sollte dieser Zusatznutzen regelmäßig in der gynäkologische Praxis berücksichtigt werden. Dies entspricht auch Empfehlungen etwa der angloamerikanischen endokrinologischen Gesellschaften (2) oder der International Menopause Society (3). Des Weiteren sollte die Therapieentscheidung auch nach der biologischen Plausibilität erfolgen sowie nach klinischen Erfahrungen und basierend auf einer individualisierten Nutzen-Risiko-Analyse, die auch den persönlichen Wünschen oder Ängsten der Patientinnen gerecht wird. Aktualisierte gemeinsame Empfehlungen, August 2015
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