Das im Jahr 2000 von den UN, der Weltbank, dem IWF, der OECD u. a. gesteckte vierte Millenniumsziel einer Reduktion der kindlichen Mortalität vor Abschluss des 5. Lebensjahres um zwei Drittel bis 2015, wurde bekanntlich verfehlt: 2015 starben in dieser Gruppe noch 5,9 Mio. Kinder, darunter 2,7 Mio. in der Neonatalperiode. Im Detail waren dabei in 1,055 Mio. Fällen Frühgeburtskomplikationen, in 0,921 Mio. Fällen Erkrankungen an Pneumonie und in 0,691 Mio. Fällen Geburtskomplikationen als ursächlich registriert (1). Es steht damit außer Frage, dass trotz aller Erfolge ein Schwerpunkt sowohl medizinisch-wissenschaftlicher als auch sozialpolitischer Bemühungen weiterhin gerade bei der Frühgeburtlichkeit zu setzen ist. Die Autoren des Beitrags „Frühgeburtsvermeidung mittels Selbstuntersuchung“ wollen die Schwangerschaft nicht zur Krankheit, Geburt nicht zum operativen Eingriff erklären. Sie erheben das „Salus neonatorum“ zum „suprema lex“ (S. 465). Man kann diesen Zielen der Autoren leicht beipflichten. Es sind Ziele, die jeder in der Geburtshilfe tätige Arzt haben sollte und die demzufolge auch wenig Widerspruch zur Folge haben dürften. Allerdings verhält es sich, was den Widerspruch betrifft, mit der pH-Selbstmessung zur Frühgeburtsprävention ganz anders.