Die elektronische Patientenakte ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation. Ärzte übermitteln Befundberichte oder Arztbriefe wie bisher an den weiterbehandelnden Kollegen. Neu ist, dass sie diese Unterlagen zusätzlich in die ePA einstellen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird vom Versicherten geführt. So kann er mit der ePA-App eingestellte Dokumente verbergen oder löschen. Zudem können Ärzte und Psychotherapeuten nicht sicher sein, ob die Kollegin und der Kollege die in die ePA gestellten Informationen wahrnehmen. Denn Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, die ePA anlasslos zu durchforsten. Deshalb ist es wichtig, dass Praxen Befundberichte und Arztbriefe nicht nur in die ePA einstellen, sondern weiterhin an die Kollegin oder den Kollegen übermitteln.
Die ePA ersetzt auch nicht die Behandlungsdokumentation. Ärztinnen und Ärzte sind nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen über die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten zeitnah festzuhalten – elektronisch oder auf Papier.
Quelle: KBV