Schutz vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner
Die Bundesregierung will Schwangere, Frauenärztinnen und Frauenärzte sowie Mitarbeiter wirksamer vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, schützen. Künftig können sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wurde im Kabinett als Reaktion auf zunehmende Protestaktionen vor Arztpraxen und Beratungsstellen beschlossen. Verschiedene Grundrechte hätten gegeneinander abgewogen werden müssen, betonte Paus – die Rechte…