Für Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erhalten Praxen ab Juli 2023 eine monatliche Pauschale. Außerdem sollen sie künftig problemlos TI-Produkteunterschiedlicher Hersteller nutzen können. Dies sind zwei der Änderungen, die der Bundestag mit dem Gesetz zur Krankenhauspflegeentlastung auf den Weg gebracht hat.

Das Gesetz betrifft vornehmlich die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal, die Finanzierung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Geburtshilfeabteilungen. Aber es birgt auch mehrere Neuerungen für Niedergelassene. So sieht das Gesetz vor, dass Praxen statt einzelner Erstattungsbeträge ab Juli eine monatliche Pauschale für Ausgaben im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur erhalten. Die KBV soll deren Höhe und Leistungsumfang mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln – erstmals bis Ende April. Alle zwei Jahre sollen die Vertragspartner die Verhandlungen neu aufnehmen, um Preisentwicklungen, neue TI-Anwendungen und TI-Dienste zu berücksichtigen.

Für Praxen hat die neue Regelung zur Folge, dass sie insbesondere bei Neuanschaffungen in Vorleistungen gehen müssen. Die KBV hatte sich im Gesetzgebungsverfahren unter anderem deshalb gegen die TI-Pauschale ausgesprochen und einen eigenen Vorschlag zur Finanzierung vorgelegt. Sie hält zudem an der Forderung fest, dass die Bereitstellung und Finanzierung sämtlicher Komponenten in staatlicher Hand liegen müssen.

Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzes betrifft die Vergütung ambulanter Operationen, die von Vertragsärzten und Krankenhäusern durchgeführt werden. Diese Leistungen sollen künftig in beiden Bereichen gleich honoriert werden. Dazu sind sogenannte Hybrid-DRGs geplant.

Der Gesetzgeber hat die KBV, den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft dazu beauftragt, bis Ende März 2023 Leistungen aus dem AOP-Katalog auszuwählen, die mit sektorengleichen Pauschalen vergütet werden können und die Höhe sowie den Inhalt der Leistungspauschalen zu vereinbaren. Darüber hinaus können Krankenhäuser mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihre Patientinnen und Patienten tagesstationär behandeln. Es handelt sich dabei um eine stationäre Behandlung, nur dass der Patient nicht im Krankenhaus übernachtet.

Außerdem enthält das Gesetz mehrere Regelungen zur Digitalisierung im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung. So soll es Praxen künftig problemlosmöglich sein, TI-Produkte unterschiedlicher Anbieter zu nutzen.

Die KBV hat die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst.