Derzeit nutzen ca. 172.000 an Brustkrebs erkrankte Frauen die Möglichkeit, sich in einem Disease-Management-Programm (DMP) strukturiert behandeln und in der Nachsorge unterstützen zu lassen. Die Anforderungen an DMP-Verträge passte der G-BA nun turnusgemäß an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens an. Er beschloss Ergänzungen und Änderungen zu allen Versorgungsaspekten. Grundlage war die Auswertung von insgesamt 26 medizinischen Leitlinien durch das IQWiG.

Die Empfehlungen, bei welchem Befund die Brust teilweise oder komplett entfernt werden sollte und wann anschließend eine Strahlentherapie angezeigt ist, wurden angepasst. Bei einem multizentrischen Karzinom kann im Einzelfall auch eine brusterhaltende Therapie erwogen werden. Konkretisiert wurden die Empfehlungen zur operativen Entfernung der Lymphknoten im Achselbereich. So kann in bestimmten Konstellationen darauf verzichtet werden. Die Empfehlungen, ob sich an die operative Entfernung des Brustkrebses noch eine Chemotherapie anschließen sollte, sind in Abhängigkeit vom Subtyp des Tumors und der individuellen Nutzen-Risikoabwägung präzisiert worden. Ergänzend zu klinisch-pathologischen Kriterien können auch Biomarker-Tests genutzt werden. Die Intervalle der Nachsorgeuntersuchungen wurden entsprechend der neuen Leitlinienempfehlungen ausdifferenziert.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss