Was das ambulante und belegärztliche Operieren angeht, hat der EBM 2000plus erhebliche strukturelle Änderungen gebracht. Die Zuordnung der passenden Abrechnungsziffern erfolgt über Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Codes, aufgeführt im EBM Anhang 2), die bei der Abrechnung mit anzugeben sind. Diese Codierung gleicht die OP-Abrechnung Niedergelassener der stationären an, was auf die Möglichkeit eines direkten Leistungsvergleichs abzielt. Und so wird die politische Zielsetzung der neuen Gebührenordnung klar: ein „Einheitlicher“ Bewertungsmaßstab, der seinem Namen alle Ehre macht. Ob er das im OP tut, zeigt dieser Beitrag. Die viel diskutierte Vergütungshöhe bleibt – weil vorwiegend regional und praxisindividuell – weitgehend außen vor.