Wer einen Anwalt, einen Architekten, einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer aufsucht, befindet sich als Mandant, Kunde, Bauherr oder Klient – so wollen wir an dieser Stelle einmal theoretisch annehmen – im Vollbesitz seiner geistigen, physischen und psychischen Kräfte und ist daher jederzeit als gleichberechtigter Geschäftspartner einzustufen. Wer hingegen einen Arzt aufsucht, weil er krank ist oder sich krank fühlt, ist nicht mehr im Vollbesitz seiner Kräfte und wird deshalb auch nicht als Kunde, sondern als Patient bezeichnet. Dieser wesentliche Unterschied des Arztberufes zu allen anderen freien Berufen droht selbst den Ärzten inzwischen nicht mehr bewusst zu sein.