„Muss ich ein Schlichtungsverfahren, das meine Patientin bei der ärztlichen Schlichtungsstelle beantragt, der Berufshaftpflichtversicherung melden, selbst wenn es sich um ein völlig aussichtsloses Verfahren handelt? Dafür werden doch Rückstellungen bei der Versicherung gebildet, die meinen Vertrag belasten.“ Fragen wie diese werden dem Berufsverband der Frauenärzte immer wieder gestellt. Warum es wichtig ist, den Haftpflichtversicherer umgehend zu informieren, wird im Folgenden erläutert.