ePA entbindet nicht von der Pflicht zur aktiven Arztkommunikation
Die elektronische Patientenakte ändert nichts an der innerärztlichen Kommunikation. Ärzte übermitteln Befundberichte oder Arztbriefe wie bisher an den weiterbehandelnden Kollegen. Neu ist, dass sie diese Unterlagen zusätzlich in die ePA einstellen.