Hilfsmittelverordnung per Videosprechstunde
Ärzte dürfen Hilfsmittel ab sofort auch per Videosprechstunde und nach Telefonkontakt verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu ist kürzlich ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten.