Die EU-Chemikalienbehörde ECHA empfiehlt, Trifluoressigsäure (TFA) als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B einzustufen. Nach Einschätzung des Risikobewertungsausschusses (RAC) bedeutet dies, dass TFA das ungeborene Kind schädigen und möglicherweise die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Zusätzlich spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Substanz als persistent, mobil und toxisch sowie als sehr persistent und sehr mobil zu klassifizieren.
TFA gehört zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und entsteht unter anderem als Abbauprodukt bestimmter Pestizide, Kältemittel und Industriechemikalien. Nach Angaben der ECHA erhielt TFA über viele Jahre weniger regulatorische Aufmerksamkeit als bekanntere PFAS wie PFOA oder PFOS, weil die Substanz als vergleichsweise weniger toxisch galt. Mit der nun verabschiedeten Empfehlung wird diese Annahme nach Einschätzung der Behörde jedoch infrage gestellt.
Ausgangspunkt der aktuellen Bewertung waren zwei von Deutschland im Juni 2024 eingereichte Vorschläge zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von TFA sowie seiner Natrium- und weiterer anorganischer Salze in der Europäischen Union. Der RAC hat seine Stellungnahmen dazu im Juni 2026 angenommen. Die Empfehlung bezieht sich damit auf die Gefahreneigenschaften der Substanz und ist Teil des europäischen Verfahrens zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Rechtsverbindlich ist die Empfehlung des Ausschusses noch nicht. Im nächsten Schritt wird die Europäische Kommission die RAC-Empfehlung prüfen und die endgültige harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung vorbereiten.
Quelle: European Chemicals Agency









